Für ein gerechtes Sozialsystem mit Eigenverantwortung

Unsere Sozialpolitik setzt auf Eigenverantwortung mit Solidarität. Staatliche Unterstützung soll bedarfsgerecht erfolgen. Nur so setzt sie die richtigen Anreize und ist langfristig finanzierbar. Die in der Familie gelernten Werte und Verhaltensweisen bilden die Grundlage des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens.

 

Das Prinzip der Eigenverantwortung steht in der grünliberalen Sozialpolitik an erster Stelle. Freie Entwicklung, soziale Sicherheit und Solidarität sind die Eckpfeiler dieser Politik. Dabei soll die Politik die Anreize für materielle Hilfe so setzen, dass es sich immer lohnt, Eigenverantwortung zu übernehmen. Das Nachgehen einer Arbeit soll interessanter sein als der Bezug von Sozialhilfe. Die Staatshilfe muss grundsätzlich darauf abzielen, die (finanzielle) Unabhängigkeit der unterstützungsbedürftigen Person so rasch als möglich wieder herzustellen (Hilfe zur Selbsthilfe).

 

Die in der Familie gelernten Werte und Verhaltensweisen bilden die Grundlage des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens. Unter Familie verstehen wir eine Lebensgemeinschaft mit Angehörigen verschiedener Generationen. Erwachsene führen dabei durch ihr eigenes Vorbild und geeignete Erziehungsmassnahmen Kinder und Jugendliche in die Belange des selbständigen, sozial- und eigenverantwortlichen Lebens ein. Alle Formen des familiären Zusammenlebens sowie die verschiedenen Betreuungsformen (Eigenbetreuung, familienergänzende Betreuung, Kombination) sind gleichberechtigt. Die Erziehung der Kinder gehört in den Verantwortungsbereich der Eltern oder deren gesetzlichen Vertreter:innen. Gehen die Kinder in die Schule, haben die Eltern die Aufgabe, im Rahmen des bestehenden Schulsystems ihren Teil für die Bildung ihrer Kinder beizutragen.

 

Die Grünliberalen des Kantons Solothurn fordern:

  • die Förderung von Arbeitsmodellen, die es berufstätigen Eltern erlauben, ihren familiären Pflichten nachzukommen.
  • den Ersatz der besonderen Steuerabzüge für familienergänzende Betreuung durch Erhöhung der steuerlichen Kinderabzüge und der Kinderzulagen für alle, abgestuft nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bezüger:innen, so dass die familienergänzende Betreuung wirtschaftlich tragbar ist.
  • die Entflechtung der Finanzierung des Sozialwesens nach dem Prinzip: «Wer bestimmt, bezahlt».