Für ein einvernehmliches Zusammenleben

Wir stehen für ein einvernehmliches Zusammenleben ein, weil es die Basis für Sicherheit, Wohlstand und Frieden ist. Nicht verhandelbar sind die rechtsstaatliche Ordnung und die verfassungsrechtlichen Grundrechte.

 

Die Grünliberalen stehen zur humanitären Tradition der Schweiz als Asylland für politisch Verfolgte aus aller Welt. Damit das Gewähren von Asyl aber ein allgemein akzeptiertes Verfahren bleibt, ist der Missbrauch dieses Rechts entschieden zu bekämpfen. Das Asylverfahren muss effizient ausgestaltet sein, und Entscheide müssen unter Wahrung der rechtsstaatlichen Prinzipien schnellstmöglich gefällt werden.

 

Die Schweiz ist auf gut qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Staaten angewiesen. Deshalb begrüssen die Grünliberalen diese Form der Migration entsprechend den Bedürfnissen unserer Wirtschaft und Gesellschaft ausdrücklich. Mittels Zuwanderung sollten in erster Linie kurz- bis mittelfristig entstehende Bedürfnisse gedeckt werden. Es muss aber das Ziel der Schweiz sein, längerfristig ihren Bedarf an Fachkräften selbst auszubilden. Dahingegen stehen für schlecht qualifizierte Personen im Hochlohnland Schweiz nur wenige Arbeitsplätze zur Verfügung. Deshalb soll die Zuwanderung weniger qualifizierter Arbeitskräfte reguliert werden.

 

Die Grünliberalen sind der Ansicht, dass eine Familie grundsätzlich das Recht auf ein gemeinsames Zusammenleben haben sollte. Der Familiennachzug in die Schweiz muss möglich sein, sofern für die Lebenshaltungskosten aller Familienmitglieder selbst aufgekommen werden kann, die Beziehung bereits vor der Migration der ersten Person der Familie bestand und geeignete Massnahmen Scheinehen verunmöglichen.

 

Integration soll nach dem Motto „fordern und fördern“ erfolgen. Die Grünliberalen erwarten dabei von jeder Person, dass sie sich in Eigenverantwortung für ihre Integration in die Staatsgemeinschaft einsetzt. Der Staat darf und soll daher von Migrierenden Bemühungen zur Integration einfordern. Von Zugewanderten wird erwartet, dass diese innert nützlicher Frist eine vor Ort übliche Landessprache beherrschen. Gleichzeitig befürworten die Grünliberalen die Unterstützung von Migrant:innen mit Sprach- und Integrationskursen. Insbesondere bei erwachsenen Personen sind derartige Angebote als wichtiges Element für die erfolgreiche Integration zu fördern. Fremdsprachige Kinder sollten vor der Einschulung zu Sprachkursen verpflichtet werden, sodass sie dem Unterricht folgen können.

 

In einer freiheitlichen Demokratie muss das Verfolgen verschiedener Lebensentwürfe und Kulturen in friedlicher Koexistenz möglich sein, solange jede und jeder die Freiheit des anderen nicht einschränkt. Nicht verhandelbar sind die rechtsstaatliche Ordnung und die verfassungsrechtlichen Grundrechte. Religionsfreiheit hat dort ihre Grenzen, wo ein religiöses Gebot die Ausführung einer staatlichen Erfordernis behindert. Der Staat sollte sich religionsneutral verhalten.

 

Eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz darf nicht missbraucht werden. Wer schwerwiegend oder wiederholt straffällig geworden ist, soll des Landes verwiesen werden, ausser wenn dies aufgrund von zwingendem Völkerrecht ausgeschlossen ist.

 

Die Grünliberalen des Kantons Solothurn fordern:

  • dass das von den Schweizer Stimmbevölkerung befürwortete schnelle Asylverfahren schnell und konsequent umgesetzt wird.
  • dass der Kanton Solothurn die ihm vom Bund zugewiesenen Asylbewerbende so unterbringt, dass die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet ist.
  • dass der Kanton Solothurn mit einer guten Bildungspolitik seinen Beitrag leistet, damit die Schweiz längerfristig ihren Bedarf an Fachkräften selbst ausbilden kann und diesbezüglich weniger auf Zuwanderung angewiesen ist.
  • dass der Kanton Solothurn konsequent auf Missbräuche bei der Beschäftigung von Migrant:innen kontrolliert und diese auch ahndet.
  • dass vom Kanton geeignete Massnahmen zur Erkennung von Scheinehen ergriffen werden.
  • dass die Integrationsvereinbarungen mit Migrant:innen mehr klar definierte Vorgaben enthalten. Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung soll vom Erreichen dieser Ziele abhängig gemacht werden.