Wir begrüssen, dass die Gebühren nach § 138 Buchstabe a einen Mindest- und Maximalbetrag aufweisen. Ebenfalls die Koppelung an die Lossumme und deren Höhe von einem Prozent. Auch soll aus unserer Sicht die Höhe der Gebühren den entstandenen Aufwand im Grundsatz decken. Eine Erhöhung der Mindestgebühr von 30 auf 100 Franken bedeutet jedoch eine Verteuerung um 233 %. Dies für Kleinlotterien, welche zur Finanzierung von gemeinnützigen Anlässen durchgeführt werden. Auf der anderen Seite wird das Maximum bei 1000 Franken festgelegt. Die Personen, welche mit der Bearbeitung der entsprechenden Gesuche beschäftigt sind, befinden sich gemäss dem AWA in den Lohnklassen 10-14 (Tarifstufe 2 / 127 Franken pro Stunde). Das würde einem Aufwand von mehr als 7 Stunden für das Ausstellen der Bewilligung entsprechen. Warum die Maximalgebühr für eine Kleinlotterie höher sein soll als die für eine Sportwette (Bst. b) oder ein Pokerturnier (Bst. c) wäre nur dann nachvollziehbar, wenn dabei auch ein höherer Gesamtaufwand entstünde. Dies ist aus den Erläuterungen nicht ersichtlich. Bei Sportwetten (200'000 Fr.) sind gegenüber den Kleinlotterien (100'000 Fr.) die maximalen Einsatzsummen doppelt so hoch. Auch dieser Umstand erklärt die Höhe der vorgeschlagenen Maximalgebühr nicht. Zudem scheint die aktuell geltende Maximalgebühr von 3000 Franken gemäss Auskunft des AWA nicht gewollt, sondern das Resultat eines Fehlers im Gesetzgebungsprozess zu sein. Der gewollte aktuell geltende Maximalbetrag sollte 300 Franken betragen.
Wir bitten, die vorgeschlagenen Mindest- und Maximalgebühren nach § 138 Absatz 1, insbesondere bei Buchstabe a, noch einmal zu prüfen und allenfalls Anpassungen vorzunehmen. Erfolgen keine Anpassungen, erachten wir detaillierter Erläuterungen in der Botschaft als angebracht.
Auch wäre Möglichkeit zur Einreichung der digitalen Gesuche via my.so.ch wünschenswert.
Die Grünliberale Partei bittet den Regierungsrat, den vorgebrachten Bemerkungen Rechnung zu tragen.
Grünliberale Partei Kanton Solothurn
Armin Egger
Präsident