Mit den Anpassungen soll die Vereinbarkeit von Mutterschaft und politischer Tätigkeit verbessert und somit Frauen die Rückkehr in die politische Arbeit erleichtert werden.
Die GLP begrüsst die geplanten Änderungen und sieht sie als wichtigen Schritt zur Förderung der Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und politischem Engagement. Es soll die eine Stellvertretungsmöglichkeit für Kantonsratsmitglieder während der Mutterschaft für eine Dauer von 3 bis 12 Monaten eingeführt werden. Die Stellvertretung soll sich auf die Abwesenheit infolge Mutterschaft beschränken. Weitergehende Stellvertretungen für andere Abwesenheiten wie Krankheit oder Unfall unterstützt die GLP im Rahmen dieser Vorlage nicht. Die Vorlage soll sich auf den vom Kantonsrat beschlossenen Auftrag zur Stellvertretung bei Mutterschaft beschränken.
Bezüglich der vorgeschlagenen Gesetzestexten sieht die GLP noch gewissen Verbesserungsbedarf. Zum Beispiel wird die Formulierung «Mitglieder, die infolge Mutterschaft verhindert sind, können sich vertreten lassen» als unglücklich empfunden. Sie könnte negativ interpretiert werden. Die GLP schlägt eine alternative Formulierung vor: «Mitglieder können sich während der Mutterschaft vertreten lassen.» Auch werden keine einheitlichen Begriffe für die Mitglieder des Kantonsrats verwendet». Dies solle in den Gesetzestexten vereinheitlicht werden.
Die GLP bittet darum, die vorgeschlagenen sprachlichen und inhaltlichen Anpassungen in der weiteren Ausarbeitung zu berücksichtigen.