Im bisherigen GAV-Rahmen hätten bei entsprechender Bewegung auf beiden Seiten tragfähige Lösungen gefunden werden können. So wären langjährige Unsicherheiten für das betroffene Personal möglicherweise vermeidbar gewesen. Daher bedauern wir, dass der Weg einer einseitigen Kündigung gegangen werden muss.
Gleichzeitig anerkennt die GLP den gewählten Befreiungsschlag als richtigen und notwendigen Schritt. Die Kündigung des bisherigen GAV schafft die Voraussetzung, um für alle betroffenen Bereiche, Anstalten und Berufe differenzierte, rechtsklare und zukunftsfähige Regelungen zu schaffen. Der aktuelle GAV bildet in seiner heutigen Form die zunehmende Vielfalt der Arbeitswelten nicht mehr ausreichend ab.
Für die GLP ist klar: Der Partizipation des betroffenen Personals ist nun zentral. Die künftigen Lösungen müssen mit Einbezug der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entwickelt werden. Dies setzt einen transparenten, dialogorientierten und für beide Seiten verlässlichen Prozess voraus.
Die GLP unterstützt deshalb das Ziel, branchenspezifische Lösungen wie einen separaten Spital-GAV zu ermöglichen und gleichzeitig eine moderne gesetzliche Grundlage für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Verwaltung, kantonalen Anstalten und Schulen zu schaffen.
Rückfragen: Armin Egger, Präsident, armin.egger@grunliberale.ch, 078 642 28 43
Montag, 23. Juni 2025
Klarheit schaffen – Personalrecht modernisieren
Die Grünliberale Partei Kanton Solothurn (GLP) nimmt den Entscheid der Regierung zur Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) mit Verständnis zur Kenntnis, auch wenn der Weg über eine einvernehmliche Lösung aus Sicht der GLP grundsätzlich wünschenswerter gewesen wäre.