Dienstag, 10. Januar 2023

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei und Änderung des Gebührentarifs (GT)

Sehr geehrte Regierungsrätin Schaffner
Sehr geehrte Frau Riniker
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns mit Schreiben vom 15. November 2022 eingeladen, am genannten Vernehmlassungsverfahren teilzunehmen. Wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

 

Wir unterstützen die Vorlage weitestgehend wie vorgeschlagen. Wir haben dazu einen Anpassungsvorschlag und eine grundsätzliche Bemerkung.

 

Bereits vor Erlass der Vorlage «Polizeiliche Massnahmen Terrorismus» (PMT) hatte der Kanton die Behörde (Einzahl) nach Art. 6 BWIS zu bestimmen, die mit fedpol zusammenarbeitet. Dieser Artikel blieb auch mit der PMT-Vorlage unverändert. Nach Bundesrecht geht man somit davon aus, dass auch für die Antragstellung nach Art. 23i BWIS dieselbe kantonale Behörde zuständig ist und mit fedpol zusammenarbeitet, wie vor PMT.


Im «Gesetz über die Kantonspolizei» wurde die Behörde nach Artikel 6 BWIS nicht so ausdrücklich bestimmt. Vorliegend sollte dies korrigiert werden (mit entsprechenden Anpassungen der Botschaft in den Titeln 1.3 und 1.4).

 

Nachfolgend ein neuer Vorschlag für § 31bis Abs. 3 (Abs. 4 wäre überflüssig). Mit der Ergänzung des Einleitungssatzes von Absatz 3 wäre auch klargestellt, dass selbst bei anderer Zuständigkeit nach Bst. b für gewisse Aufgaben trotzdem gegenüber fedpol die Kantonspolizei die zuständige Behörde bleibt.

 

31bis Abs. 3

3 Die Kantonspolizei ist die nach Art. 6 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) vom 21. März 1997(Fussnote) zuständige Behörde. In dieser Funktion:

  1. Ist sie berechtigt zur Sicherstellung von Propagandamaterial gemäss Artikel 13e BWIS und verpflichtet zur Meldung an die zuständige Bundesbehörde gemäss Artikel 6 der Verordnung über verwaltungspolizeiliche Massnahmen und über Informationssysteme des Bundesamtes für Polizei vom 4. Dezember 2009(Fussnote)
  2. Nimmt sie alle dem Kanton zugewiesenen Aufgaben mit der Verhinderung terroristischer Aktivitäten wahr, soweit diese nicht ausdrücklich anderen Behörden übertragen sind.

 

Es ist sachlich sicher richtig, allfällige Kosten für eine elektronische Überwachung und die Mobilfunklokalisierung der verursachenden Person zu überbinden. Ob diese aber in der Folge tatsächlich auch von dieser bezahlt werden, erscheint uns äusserst ungewiss.
 

Die Grünliberale Partei bittet den Regierungsrat, den vorgebrachten Vorschlägen Rechnung zu tragen.

 

Grünliberale Partei Kanton Solothurn

Armin Egger
Präsident
 

Verabschiedet vom Vorstand der Grünliberalen Partei Kanton Solothurn am 9. Januar 2023.

 

Bild: Polizei Kanton Solothurn