Dienstag, 25. Februar 2020

Welchen Gesetzen und Reglementen sind die E-Bike-Fahrer*innen im Wald unterstellt? Welches sind ihre Rechte und Pflichten? Wer spricht Sanktionen aus?

Antwort der Regierung auf die Interpellation «E-Bikes im Wald» von Kantonsrätin Nicole Hirt – Die Faktenlage wäre eigentlich klar: Bei einem signalisierten Mofaverbot dürfen Waldstrassen von langsameren E-Bikes und Fahrrädern befahren werden, während die schnelleren mit gelbem Kontrollschild nur mit abgeschaltetem Motor unterwegs sein dürfen. Fuss- und Wanderwege dürfen von E-Bikes nicht befahren werden.

Das Kontrollorgan ist die Polizei. Die hat aber sicher besseres zu tun, als säumigen E-Biker*innen nachzustellen. Der Sache – vor allem bei der geplanten Bikestrecke am Weissenstein – dienlicher wäre ein Ranger, der zum Rechten schaut. Es ist zu hoffen, dass sich die involvierten Stakeholder zu dieser Forderung durchringen können. Es gilt nicht nur, andere Waldbesucher*innen zu schützen, sondern auch um den Schutz von Tieren und Pflanzen.