«Das Recht auf Selbstbestimmung endet nicht an der Tür eines Pflegeheims. Eine liberale und menschliche Gesellschaft muss auch am Lebensende Wahlfreiheit ermöglichen», sagt Simone Rusterholz, Kantonsrätin der GLP.
Zentrale Anliegen der GLP:
- Recht auf Selbstbestimmung: Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner sollen ihr Leben in Würde und gemäss ihrem Willen abschliessen können – auch in der Institution, die zu ihrem Lebensmittelpunkt geworden ist.
- Verpflichtung nur für Heime mit öffentlichem Auftrag: Die GLP unterstützt den gezielten Anwendungsbereich, da diese Heime staatliche Aufgaben übernehmen und damit an die Verwirklichung der Grundrechte gebunden sind.
- Klare Informationspflicht: Sämtliche stationären Einrichtungen sollen Personen vor dem Eintritt transparent über ihre Haltung zur Suizidbeihilfe informieren – für eine informierte Entscheidungsgrundlage.
- Keine Pflicht zur Mitwirkung: Die Regelung verpflichtet Heime nicht zur aktiven Beteiligung an einem assistierten Suizid, sondern lediglich zur Duldung – unter Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen.
Die GLP weist in ihrer Stellungnahme zudem auf sprachliche Unschärfen im aktuellen Entwurf hin, insbesondere bei § 26 und § 41ter GesG, und schlägt konkrete redaktionelle Anpassungen zur Verbesserung der Verständlichkeit und Systematik vor.
Beilagen:
- Vernehmlassungsantwort
Rückfragen: Simone Rusterholz, Kantonsrätin GLP Biberist, 079 472 84 85, simeru@bluewin.ch