Fischerinnen und Fischer, welche keine Hegearbeit nachweisen können, sollen neu eine Hegeersatzabgabe leisten. Als Hegearbeiten gelten Arbeiten, welche die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume im Kanton Solothurn fördern. Das sind beispielsweise Arbeiten zur Aufwertung der Gewässerlebensräume, Laichgrubenkartierungen, Gewässerputzaktionen, Notabfischungen bei Naturereignissen, die Durchführung von fischereilichen Grund- und Weiterbildungskursen oder Informations- und Kommunikationsarbeiten zu fisch- und gewässerbezogenen Themen. Die GLP befürwortet diese Gesetzesänderung.
Montag, 12. August 2024
Vernehmlassungsantwort Teilrevision des Fischereigesetzes (FiG)
Die GLP befürwortet die Einführung einer Hegeersatzabgabe.