Energiespeicher im Verbund mit erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Erneuerbare Energien werden oft dann produziert, wenn Strom im Überfluss vorhanden ist. Die Speicherung dieser Energie ist daher eine der grössten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte. Durch die Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen wird bei einer späteren Nutzung solcher aus fossilen Quellen eingespart. Im Gegensatz zur Photovoltaikanlage selbst, sind die Kosten für Speicherbatterien bisher nicht als steuerlicher Abzug für Umwelt- und Energiesparmassnahmen zugelassen.
In seinem Auftrag (1) fordert der glp Kantonsrat Thomas Lüthi den Regierungsrat auf, die entsprechende Steuerpraxis zu ändern. Leider verteidigt dieser die bisherige Praxis und führt dabei auch fragwürdige Argumente ins Feld. Unter anderem stützt sich der Regierungsrat auf ein Gerichtsurteil. Das besagte Urteil befasste sich mit einem Chalet im Jura, welches gar keinen Stromanschluss hat. Hier stellt ein Stromspeicher selbstverständlich eine nicht abzugsfähige Wertvermehrung dar. Ein jüngst publiziertes Urteil des Aargauer Verwaltungsgericht stützt die von der glp geforderte Praxisänderung. Die glp will, dass bald auch im Kanton Solothurn Investitionen in die Speicherung von Strom aus Photovoltaikanlagen als Energiesparmassnahme anerkannt werden. Eine Gesetzesänderung ist dazu nicht notwendig.
In einem zweiten Vorstoss (2) wird eine gerechtere Besteuerung der Einnahmen durch den Stromverkauf bei Photovoltaikanlagen auf Neubauten gefordert. Die Regierung stellt sich dagegen und argumentiert, dass eine zusätzliche steuerliche Abzugsfähigkeit bundesrechtswidrig wäre. Hier wird am Anliegen vorbei argumentiert. Die glp forderte im Vorstoss keine steuerliche Abzugsfähigkeit, sondern eine gerechtere Besteuerung der Erträge. Hier hätte der Kanton sehr wohl Handlungsspielraum. Die Kantone Wallis und Waadt kennen sogar eine steuerfreie Bagatellgrenze bei den Photovoltaikanlagen. Die glp fordert, dass die Regierung endlich vorwärts macht. Nach dem Nein zum Energiegesetz hat sich die Regierung nämlich zum Ziel gesetzt, steuerliche Fehlanreize zu beseitigen (3).