Stimm- und Wahlrecht für Ausländer
Im Kanton Solothurn könnte jede Einwohnergemeinde selbstständig entscheiden, ob Personen mit Niederlassungsbewilligung das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten gewährt werden soll. Die Einwohnergemeinden bestimmen selbst, ob sie das Stimm- sowie das aktive und das passive Wahlrecht oder nur Teile davon gewähren.
Die Mehrheit der Befragten würde eine solche Anpassung befürworten. Als Argumente werden hauptsächlich aufgeführt, dass damit die Integration gefördert werden kann und damit auf kommunaler Ebene die politischen Posten einfacher besetzt werden können. Dagegen spricht am ehesten, dass sich Ausländerinnen und Ausländer über eine Einbürgerung jederzeit am politischen Prozess beteiligen können. Auch eine uneinheitliche Handhabung innerhalb des Kantons wird befürchtet und als negativ betrachtet.
Stimm- und Wahlrecht für Jugendliche
Im Kanton Solothurn könnte jede Gemeinde selbstständig entscheiden, ob für kommunale Wahlen und Abstimmungen das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter auf 16 Jahre gesenkt werden soll. Die Wählbarkeit für 16- bis 18-jährige Stimmfähige ist ausgeschlossen.
Eine Mehrheit argumentiert, dass Politikerinnen und Politiker die Jugendlichen als Stimm- und Wahlberechtigte verstärkt ernst nehmen müssten und deshalb deren Interessen besser vertreten würden. Auch könnten Jugendliche in ihrem Erwachsenenleben die Konsequenzen von den eigenen Entscheidungen selbst tragen. Kritisch wird hingegen die nötige persönliche Reife, das politische Wissen und Interesse der Jugendlichen angesehen. Auch eine vermehrte Neigung zu Extrempositionen der Jugendlichen wird befürchtet, was zu einer Radikalisierung des politischen Systems führen könnte.