Montag, 22. Mai 2023

Parolen zu den kantonalen Abstimmungen vom 18. Juni 2023

Die Mitglieder der Grünliberalen Partei Kanton Solothurn (GLP) haben die Parolen für die kantonalen Abstimmungen vom 18. Juni 2023 per E-Voting gefasst. Die GLP empfiehlt ein Ja zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) und zweimal ein Nein zu den Zwillingsinitiativen.

Die Vorlage «Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG): Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich» erhält breite Unterstützung. Die Mitglieder sprechen sich für eine gesetzliche Regelung der Zuständigkeiten im Kanton aus, welche die verpflichtende Zulassungsprüfung und -beschränkungen gemäss Bundesrecht einhält. Der Kanton muss aktiv in die Steuerung der Gesundheitskosten und Krankenkassenprämien eingreifen können.

 

Eine Mehrheit der Mitglieder spricht sich gegen die «Gesetzesinitiative Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!» aus. Eine Totalrevision und Vereinfachung des Katasterwertes ist notwendig. Die heutigen Bestimmungen halten vor Gericht nicht mehr stand und verletzen aktuelles Bundesrecht, da der Katasterwert viel zu tief eingeschätzt wird. Grundbesitz ist gleich jedoch identisch zu besteuern wie anderes Vermögen, also nach dem Verkehrswert. Eine Einfrierung von 10 Jahren ist daher keine Option. Eine Anpassung beim Katasterwert führt unbestritten zu einem höheren Vermögen. Jedoch ist eine Rückverteilung angedacht, welche die steuerlichen Mehrkosten zu einem grossen Teil abfedern soll. Die bisher ausformulieren Absichten des Regierungsrates sind zwar noch nicht vollständig ausgereift, jedoch soll die zweite angedacht Vernehmlassung die noch vorhandenen Differenzen aus dem Weg zu räumen.

 

Die «Gesetzesinitiative Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!» wird abgelehnt. Der ursprüngliche Gedanke der Initiative war, die Begrenzung des Pendlerabzuges auf 7'000 Franken im Zuge des Gegenvorschlages zur Initiative «Jetzt si mir draa» zu verhindern. Dessen Begrenzung ist inzwischen im Sinne der GLP umgesetzt. Die Initiative hätte nur noch Auswirkungen auf andere Abzüge. Damit wäre die kantonale Übernahme von zukünftigen Anpassungen auf Bundesebene, wie die angedachte Vereinfachung beim Abzug der Berufskosten, nur schwer umsetzbar. Die GLP ist für möglichst harmonisierte Abzüge bei der Kantons- und Bundessteuer, da dies für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und einfacher ist.

 

Übersicht kantonale Wahlen:

  • Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG): JA
  • Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 1 – Hände weg vom Katasterwert!»: Nein
  • Gesetzesinitiative «Zwillingsinitiative 2 – Hände weg von den Abzügen!»: Nein