Das Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile (Planungsausgleichsgesetz, PAG) wird einer Teilrevision unterzogen. Nebst der Frage der Aufzonung wirft die Umsetzung des PAG in der Praxis auch in anderen Bereichen eine Vielzahl von Fragen auf. Mit der Revision soll den Einwohnergemeinden ermöglicht werden, Abgaben auf Aufzonungen erheben zu können.
Die GLP ist der Meinung, dass auch bei einer Aufzonung Abgaben möglich sein sollen. Jedoch darf dabei die Verdichtung nicht gefährdet werden. Die GLP erachtet es auch als kritisch, wenn jede Einwohnergemeinde selbst eine eigene Regelung treffen soll. Ein einheitliches Vorgehen im ganzen Kanton soll angestrebt werden.