Montag, 8. Januar 2024

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Jagdgesetzes (JaG)

Die GLP unterstützt das Vorhaben. Zusätzlich ist die GLP der Meinung, dass im Rahmen dieser Teilrevision neben der Thematik der Biberschäden weitere aktuelle Themenfelder anzugehen sind. So sollen zum Beispiel im Bestand gefährdete Wildtierarten wie der Feldhase sowie die Tafel- und Reiherenten nicht mehr gejagt werden dürfen. Auch die Verwendung von bleihaltiger Munition ist für Mensch und Tier schädlich. Ein kantonales Verbot ist daher angezeigt.