Der Kantonsrat hat den Auftrag für ein faires Prämienverbilligungssystem bereits am 5. November 2024 erheblich erklärt. Ziel ist klar: Konkubinatspaare sollen bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) gleich behandelt werden wie Ehepaare.
Die GLP wollte wissen, wie der Stand der Dinge ist. Nun teilt der Regierungsrat mit, dass mit einer Umsetzung nicht vor 2028 zu rechnen ist. Damit bleibt ein vom Parlament anerkannter Handlungsbedarf über Jahre hinweg liegen.
Das bedeutet: Obwohl der Reformbedarf unbestritten ist, werden weiterhin Prämienverbilligungen an Haushalte ausgerichtet, die mutmasslich nicht darauf angewiesen sind.
Die GLP ist enttäuscht über dieses Vorgehen des Regierungsrates:
- Es fehlt ein konkreter Zeitplan.
- Es gibt keine klare Aussage zur notwendigen gesetzlichen Anpassung.
- Belastbare statistische Grundlagen liegen nicht vor.
Gerade bei steigenden Gesundheitskosten können wir uns kein jahrelanges Zuwarten leisten. Steuergelder müssen zielgerichtet eingesetzt werden. Während Menschen mit knappem Budget im Kanton Solothurn lediglich das Minimum an Unterstützung erhalten, profitieren besser situierte Haushalte weiterhin von einer unzureichend angepassten Regelung.