Menschenrechte stärken: GLP Kanton Solothurn für die Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses

Menschenrechte stärken: GLP Kanton Solothurn für die Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses

Die GLP unterstützt die geplante Aufhebung des Stimmrechtsausschlusses für Menschen unter umfassender Beistandschaft und für Personen mit Vorsorgeauftrag klar und geschlossen. Wer wegen einer Behinderung Unterstützung im Alltag braucht, darf nicht von der demokratischen Mitbestimmung ausgeschlossen werden – politische Rechte sind Menschenrechte.

 

«Es ist ein fundamentaler menschenrechtlicher Grundsatz: Alle Bürgerinnen und Bürger sollen gleichberechtigt über die Regeln mitbestimmen können, nach denen sie leben», betont die GLP. Der bisherige Ausschluss verletze diesen Grundsatz, treffe eine kleine, besonders verletzliche Gruppe und sei mit der UNO‑Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.

 

Mit der Verfassungsänderung und der Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte setzt der Kanton Solothurn ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und für Inklusion. Der neue Verfassungszusatz, wonach alle die gleichen politischen Rechte und Pflichten haben, macht sichtbar, was in einer liberalen Demokratie selbstverständlich sein sollte.

 

Statt Menschen auszuschliessen, setzt die Vorlage auf Unterstützung: Kanton und Gemeinden sollen die selbständige politische Teilhabe aller Stimmberechtigten fördern – etwa mit barrierefreien Informationen und geeigneten Hilfsmitteln. «Wir müssen Menschen mit Behinderungen nicht bevormunden, sondern befähigen», hält die GLP fest.

 

Die GLP ruft den Kantonsrat und anschliessend die Stimmbevölkerung dazu auf, der Vorlage zuzustimmen und damit ein klares Signal für Menschenwürde, Gleichberechtigung und eine inklusive Demokratie zu setzen.