Neu soll das Fahren durch den Wald explizit verboten werden. Dieser Entscheid ist aus unserer Sicht richtig.
Der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine statische Waldgrenze steht die GLP kritisch gegenüber. Erfahrungen aus anderen Kantonen haben gezeigt, dass damit ein enormer administrativer Aufwand verbunden ist.
Die bisherige Praxis und gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Waldeigentümer hat im Kanton Solothurn kaum zu Problemen geführt und ist eine kostengünstige und pragmatische Umsetzung, die beibehalten werden kann.
Enttäuscht sind die Grünliberalen, dass die Regierung auf Vorschläge der GLP zur Stärkung der Eigentumsrechte und zum Bürokratieabbau nicht eingeht.
So soll Solothurn der einzige Kanton in der Schweiz bleiben, der die Forstbetriebe per Gesetz zur Führung einer Betriebsbuchhaltung verpflichtet.
Die Grünliberalen werden sich in der vorberatenden Kommission und im Kantonsrat für weitere Verbesserungen im Solothurner Waldgesetz einsetzen.
Rückfragen: Thomas Lüthi, Kantonsrat, mail@luethithomas.ch, 079 625 65 15