Die Untersuchungen des Regierungsrats und der Geschäftsprüfungskommission zeigen aus Sicht der GLP kein isoliertes Fehlverhalten, sondern ein systemisches Governance-Versagen bei einem Unternehmen, das vollständig dem Kanton gehört. Kontrollmechanismen fehlten oder blieben wirkungslos, personalrechtliche Vorgaben wurden über Jahre nicht korrekt umgesetzt und die kantonale Aufsicht griff zu spät oder gar nicht. Besonders alarmierend ist, dass trotz vorhandener Hinweise Décharge erteilt wurde. Das wirft grundlegende Fragen zur Wahrnehmung der Eigentümer- und Aufsichtsverantwortung auf.
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Mit der Wahl von Marcel Müller zum neuen Verwaltungsratspräsidenten und der Abberufung seines Vorgängers hat der Regierungsrat die Handlungsfähigkeit der soH vorerst gesichert. Mehr ist damit noch nicht erreicht. Die verbleibenden Mitglieder des Verwaltungsrats haben sich zur vorbehaltlosen Umsetzung der geforderten Massnahmen bekannt. Daran werden sie sich messen lassen müssen. Die Bevölkerung darf keine weiteren Beschwichtigungen erwarten, sondern konkrete Ergebnisse.
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Für die GLP ist klar: Ein personeller Wechsel repariert kein fehlerhaftes System. Entscheidend ist, ob der Kanton seine Rolle als Eigentümer und Aufsichtsorgan staatsnaher Unternehmen künftig tatsächlich wirksamer, transparenter und verantwortungsvoller wahrnimmt.
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Verbindliche Konsequenzen sind notwendig
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Die GLP Kanton Solothurn fordert:
- die vollständige und termingerechte Umsetzung sämtlicher Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission – mit klaren Fristen, eindeutigen Zuständigkeiten und überprüfbaren Ergebnissen;
- die Überprüfung und Aktualisierung der Eigentümerstrategie des Kantons gegenüber staatsnahen Unternehmen, damit sich die bei der soH offengelegten strukturellen Schwächen nicht andernorts wiederholen;
- die Entflechtung der Doppelrolle der Kantonalen Finanzkontrolle, damit Aufsicht und Revision nicht länger im selben Organ zusammenfallen;
- die konsequente Rückforderung unrechtmässig ausbezahlter Leistungen, nötigenfalls unter Ausschöpfung sämtlicher Aktionärsrechte;
- eine transparente und regelmässige Berichterstattung von Verwaltungsrat und Regierungsrat an den Kantonsrat über die getroffenen Massnahmen, deren Umsetzungsstand und deren Wirkung;
- eine ehrliche und lückenlose Klärung der Aufsichtsverantwortung des Regierungsrats – ohne Vorverurteilung, aber auch ohne Schonräume und Tabus.
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Mitarbeitende dĂĽrfen nicht fĂĽr FĂĽhrungsversagen bezahlen
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Die GLP nimmt zur Kenntnis, dass der operative Betrieb der soH von den Veränderungen im Verwaltungsrat nicht betroffen ist und die medizinische Versorgung weiterhin sichergestellt bleibt. Dieses Signal ist wichtig.
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Die rund 4500 Mitarbeitenden leisten täglich engagierte und qualifizierte Arbeit für die Gesundheitsversorgung im Kanton. Das Problem liegt nicht bei ihnen, sondern in der Führung, Steuerung und Aufsicht auf oberster Ebene. Die Mitarbeitenden dürfen nicht für Versäumnisse geradestehen, die andere zu verantworten haben. Ebenso wenig darf ihr Einsatz dazu missbraucht werden, strukturelle Mängel kleinzureden.
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«Ein personeller Wechsel beseitigt kein Governance-Versagen. Entscheidend ist, ob der Kanton seine Eigentümer- und Aufsichtsverantwortung nun endlich ernst nimmt – transparent, konsequent und nachprüfbar. Die Zeit der Beschwichtigungen ist vorbei. Jetzt müssen Taten folgen», sagt Samuel Beer, Kantonsrat.
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Die GLP wird die weitere Aufarbeitung und die Umsetzung der angekündigten Massnahmen im Kantonsrat eng begleiten. Bleiben verbindliche Fortschritte aus, wird sie die notwendigen strukturellen Änderungen mit einem parlamentarischen Vorstoss einfordern.