Staatliche Unterstützung muss massvoll und entsprechend dem Bedarf geleistet werden. Unter diesen Gesichtspunkten betrachtet, ist die Vorlage nicht in jedem Fall verhältnismässig angelegt; es werden funktionierende Systeme wie die Selbsthilfe oder die Freiwilligenarbeit mit hohen Kostenfolgen unnötig stark bürokratisiert. Es sollen ausserdem so genannte Präventionsmassnahmen für Budget- und Schuldenberatungen durch die Einwohnergemeinden betrieben und finanziert werden, deren Sinn und Zweck unklar ist.
Zufolge eines Kantonsratsbeschlusses ist vom Regierungsrat die gesetzliche Grundlage für eine Förderung und kantonsweite Sicherstellung der «Budget- und Schuldenberatung» zu schaffen. Die Grünliberalen erachten es als sinnvoll, wenn Einwohner und Einwohnerinnen durch Beratungen vor sozialen Notlagen geschützt sowie deren Selbsthilfe und Eigenverantwortung gestärkt werden. Beratungen und Präventionsarbeit sollen aber ausschliesslich nur dort angewandt werden, wo ein konkreter Bedarf besteht. Der Steuerzahler soll aber gemäss dieser Vorlage neu «Informationskampagnen, Programme für Schulen, Ausstellungen, Vortragsreihen oder Kurse» im Sinne einer Prävention berappen. Das führt zu einem Ausbau von unnützen Sozialberatungsdienstleistungen auf dem Buckel der Einwohnergemeinden. Wir lehnen diese übertriebenen Massnahmen ab. Beratungen müssen dort vollzogen werden, wo sie eine konkrete soziale Notlage verhindern können und nicht, um flächendeckend die Bevölkerung über den Umgang mit Geld zu belehren.
Die Grünliberalen Kanton Solothurn begrüssen die Förderung der «Freiwilligenarbeit» und damit deren Aufnahme in das Sozialgesetz als auch die Zuordnung in die Kompetenz der Einwohnergemeinden. Es ist zielführend, dass die Einwohnergemeinden die Freiwilligenarbeit im Interesse der Allgemeinheit verpflichtend fördern sollen. Wie oder mit welchen Mitteln dies jedoch konkret geschehen soll, muss den einzelnen Einwohnergemeinden und deren personellen und finanziellen Kapazitäten überlassen und nicht ins Gesetz geschrieben werden.
Die Grünliberalen lehnen die Aufnahme der «Selbsthilfe» ins Sozialgesetz ab. Selbsthilfe-Gruppen machen ihre Arbeit völlig losgelöst vom Staat auf freiwilliger Basis. Ohne dass in der Botschaft überzeugender dargelegt wird, warum eine Aufnahme des Leistungsfelds «Selbsthilfe» ins Gesetz unabdingbar ist und welche auch geldwerten Vorteile für den Steuerzahler sich aus der Investition von immerhin 100'000 Franken für eine koordinierende Organisation ergeben, lehnen die Grünliberalen diesen Paragraphen gesamthaft ab.