Samstag, 21. Dezember 2019

Die Grünliberalen fordern mehr Augenmass bei der Nachführung des Volksschulgesetzes, damit unnötige Bürokratie vermieden werden kann

Keine sozioökonomischen Datenerhebungen. Keine kantonale Bildungs-ID für Schülerinnen und Schüler. Keine Ausweitung der Bewilligungspflicht auf sämtliches pädagogisches Personal.

Das geltende Volksschulgesetz ist 50 Jahre alt. Es wurde mehrmals revidiert und hat verschiedene grundlegende Änderungen erfahren. Mit der Nachführung wird das Gesetz übersichtlicher und logischer aufgebaut, veraltete Begriffe werden durch zeitgemässe ersetzt. Diesbezüglich begrüssen die Grünliberalen die Nachführung.

 

Inhaltlich können wir uns mit den meisten Punkten einverstanden erklären so etwa mit Kompetenzzuweisungen, Datenaustausch unter den Schulen, Meldepflicht über bewilligungsrelevante Sachverhalte, Bereinigung Personalrecht sowie die gesetzliche Regelung für Privatunterricht und Privatschulen.

 

Ablehnend stehen wir den geplanten sozioökonomischen Datenerhebungen gegenüber. Für die Weiterentwicklung des Bildungssystems ist es angeblich erforderlich, solche Daten zu erheben. Sie sollen die Darstellung von Testergebnissen nach der sozioökonomischen Herkunft ermöglichen. Die Auswertung der Daten erfolgt anonymisiert, es geht aber nicht klar hervor wer, wo und wie oft erhoben wird und wer die Auswertungen überhaupt vornimmt. Damit ist also weder die konkrete Umsetzung des Datenschutzes noch der Aufwand für die Datenerhebung transparent dargelegt. Es ist zu befürchten, dass die Erhebung Schulträger und Kanton zusätzlich belasten, ohne einen tatsächlichen Nutzen auszuweisen.

 

Ohne Frage wird die Digitalisierung immer wichtiger, auch in den Schulen. Damit der Zugang zu den Schulen sowie der Erwerb und die Nutzung von Lizenzen für elektronische Lehrmittel künftig einfacher möglich sind, sollen Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungs-ID ausgestattet werden, dies ab dem Eintritt in die Volksschule. Einer kantonalen Lösung können die Grünliberalen nichts abgewinnen, sie wäre ungenügend. Eine Bildungs-ID, die für die gesamt Schullaufbahn gelten würde, inkl. Fachhochschulen, Universitäten etc. wäre erstrebenswerter. Dazu bräuchte es aber eine Lösung auf nationaler Ebene.

 

Die Ausweitung der Berufsausbildungbewilligungspflicht soll zukünftig nicht nur für Lehrpersonen gelten, sondern für sämtliches pädagogisches Personal wie Schulhilfen, Schulassistentinnen und Schulassistenten sowie Fachpersonen Logopädie und Psychomotorik. Diese Regelung lehnen die Grünliberalen vehement ab. In Zeiten, in denen es extrem schwierig ist, geeignete Personen zu finden, die den Unterricht unterstützen, sei es im Klassenzimmer, auf Schulreisen oder in Lagern, ist diese Forderung ein «No-Go». Wir gewichten die Lebenserfahrung in allen Belangen höher als ein Stück Papier, das mit fadenscheinigen Kriterien eine Kompetenz verspricht, die letztlich durch die Menschenkenntnis der Lehrpersonen besser ermittelbar ist.