Dienstag, 12. April 2022

Bedarfsgerechte Finanzierung der speziellen Förderung

Alle Schulträger erhalten vom Kanton für die spezielle Förderung von Schülerinnen und Schülern in Regelklassen Geld.

Die Anzahl der Lektionen, welche finanziert werden, bezieht sich aber nicht auf die Anzahl der Kinder mit Förderbedarf, sondern auf eine gewisse Anzahl an Lektionen pro 100 Schülerinnen und Schüler der Regelklassen. Nicole Hirt fragt die Regierung in ihrer Interpellation, ob sich dieses System bewährt. Insbesondere interessiert, ob die Gelder nicht bedarfsgerechter an die Schulträger mit dem ganz unterschiedlichen Bedarf an Förderlektionen verteilt werden könnte. Wir sind gespannt auf die Antworten der Regierung.

 

Der offizielle Vorstoss kann man hier herunterladen:

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