Montag, 30. August 2021

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Gesundheitsgesetzes

Die Grünliberale Partei Kanton Solothurn (glp) unterstützt den Vorschlag der Regierung des Kantons Solothurn, das Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, das Sponsoring- und Werbeverbot, den Passivrauchschutz und die Testkäufe sowie Strafbestimmungen für herkömmliche Tabakwaren neu auf E-Zigaretten, legales Cannabis und vergleichbare Produkte zu erweitern.

Der Kantonsrat hat den Auftrag Susan von Sury (CVP, Feldbrunnen): «Kinder- und Jugendschutz auf E-Zigaretten ausweiten» am 11. November 2020 für erheblich erklärt und den Regierungsrat beauftragt, E-Zigaretten und vergleichbare Raucherwaren im Kanton Solothurn den gleichen rechtlichen Vorgaben wie Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren zu unterstellen. Der Regierungsrat hat am 28. Juni 2021 den Entwurf zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (GesG) beraten und ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet[1].

 

Die glp ist mit dem Vorschlag der Regierung einverstanden. Tabak-Alternativen, wie zum Beispiel E-Zigaretten boomen. Auch bei Jugendlichen verbreiten sie sich rasant. Solche Ersatzprodukte können ebenfalls zu einer Abhängigkeit führen. Die gesundheitlichen Risiken eines Konsums sind noch nicht abschliessend bekannt. Aktuell dürfen E-Zigaretten aus der EU frei an Jugendliche verkauft werden. Das will der Bund zwar zukünftig verbieten. Das entsprechende Gesetz ist jedoch erst in Arbeit und der Inkraftsetzungszeitpunkt noch unklar. Daher macht es Sinn, eine Abgaberegelung an Jugendliche auf kantonaler Ebene einzuführen. Andere Kantone haben dies bereits umgesetzt.

 

Die kantonale Werbe- und Sponsoringeinschränkung für herkömmliche Tabakprodukte ist bereits heute strenger als die nationale Gesetzgebung. Dies wurde durch die Bevölkerung am 26. November 2006 bei der Abstimmung über die Änderung des Gesundheitsgesetzes klar beschlossen. Der glp ist bewusst, dass es sich bei der Ausweitung der Werbe- und Sponsoringeinschränkung auf Tabak-Ersatzprodukte zwar um einen Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit handelt, dies aber vermutlich von der breiten Bevölkerung unterstützt und akzeptiert wird. Der Schutz der Gesundheit durch die Präventivwirkung erachtet die glp als wichtiger und vordringlicher.

 

Die glp beantragt bei der Regierung zwei geringfügige Anpassungen. Einerseits sollen die Rechte und Pflichten des Verkaufspersonals gestärkt werden, andererseits soll in einem Punkt eine Angleichung an das nationale Tabakproduktegesetz geprüft werden. Die Details dazu können in der Antwort der glp zur Vernehmlassung entnommen werden.

 

[1]     https://so.ch/fileadmin/internet/staatskanzlei/stk-regierungsdienste/pdf/Vernehmlassungen/Begleitbrief_Gesundheitsgesetz_2021.pdf
https://so.ch/fileadmin/internet/staatskanzlei/stk-regierungsdienste/pdf/Vernehmlassungen/VL_Gesundheitsgesetz_2021.pdf